Der Pfarrgemeinderat


Was macht der PGR?
Alle Angelegenheiten der Seelsorge und der Liturgie obliegen dem Pfarrer in eigener Verantwortung. Der PGR steht ihm beratend und helfend zur Seite. Dem PGR obliegt die Planung des Gemeindelebens zusammen mit dem Pfarrer. Dazu gehören die Gestaltung der Feste, Ökumene, Öffentlichkeitsarbeit, Kinder- und Jugend, Erwachsenenkatechese, Fundraising, Kontakt zum Auslandssekretariat etc. Gerade in einer Gemeinde, die gekennzeichnet ist durch häufige Fluktuation ihrer Mitglieder, ist der PGR ein stabilisierendes Element für den Pfarrer und die Gemeinde in der Gestaltung des Gemeindelebens. Deshalb ist auch Ihre Wahlbeteiligung wichtig.

Wer gehört zum PGR?
Unsere Gemeinde wird durch einen PGR aus 13 Mitgliedern vertreten. Alle 3 Jahre werden davon 8 Mitglieder in geheimer Wahl gewählt und 4 Mitglieder kooptiert. Der Pfarrer ist Mitglied qua Amt. Wiederwahl und Wiederbestellung ist möglich. Wählbar ist jedes getaufte Mitglied, das das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann Mitglied im PGR werden?
Jeder, der von mindestens 2 Mitgliedern der Gemeinde vorgeschlagen wird und zur Kandidatur bereit ist! Unsere Gemeinde wäre heute nicht, was sie ist, wenn nicht immer wieder Menschen wie Sie bereit gewesen wären, mitzuarbeiten. Je vielfältiger der PGR, desto lebendiger das Gemeindeleben!